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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1340
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1995 - 3 O 5/95 (https://dejure.org/1995,1340)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.11.1995 - 3 O 5/95 (https://dejure.org/1995,1340)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. November 1995 - 3 O 5/95 (https://dejure.org/1995,1340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten; Beweisaufnahme; Prozeßkostenantrag; Beurteilungszeitpunkt; Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 98
  • NVwZ-RR 1996, 621
  • DVBl 1996, 114
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 388/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Würde die Prozesskostenhilfegewährung vom Ergebnis einer im Hauptsacheverfahren vorzunehmenden Beweiserhebung abhängig gemacht, würde dies eine gewichtige Einschränkung der Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe bewirken und das Instrument der Prozesskostenhilfe um einen Teil seiner Wirkungen bringen (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

    Auf den Grund der Verzögerung kommt es dabei nicht an (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - zitiert nach JURIS - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Vorschrift bietet nur Anhaltspunkte (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, JURIS) im Sinne einer begrenzten normativen Vorprägung des Zumutbarkeitsbegriffs.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 386/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Würde die Prozesskostenhilfegewährung vom Ergebnis einer im Hauptsacheverfahren vorzunehmenden Beweiserhebung abhängig gemacht, würde dies eine gewichtige Einschränkung der Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe bewirken und das Instrument der Prozesskostenhilfe um einen Teil seiner Wirkungen bringen (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 30 5/95 -, DVBl. 1996, 114).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

    Auf den Grund der Verzögerung kommt es dabei nicht an (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385 - zitiert nach JURIS; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - zitiert nach JURIS - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Vorschrift bietet nur Anhaltspunkte (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, JURIS) im Sinne einer begrenzten normativen Vorprägung des Zumutbarkeitsbegriffs.

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3012

    Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag; unzulässige

    Über einen Prozesskostenhilfeantrag ist deshalb zu entscheiden, sobald der Antrag vollständig vorliegt und der Gegner dazu gehört wurde (vgl. OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]).

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist daher nicht der Erkenntnisstand der (verspäteten) gerichtlichen Entscheidung, sondern derjenige, der bei Eintritt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gegeben war, zugrundezulegen (vgl. BayVGH, Beschluss v. 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]; OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622 f.]).

    aa) Hinreichende Erfolgsaussicht über die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne von § 114 ZPO besteht stets dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322; OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]).

    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss v. 1.12.1993 - 2 BvR 1584/92, Juris; OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; BayVGH, Beschluss v. 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]).

    Hat das Verwaltungsgericht - wie hier - verspätet über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden, so ist deren Gewährung rückwirkend auf den Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung möglich und geboten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]).

  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3099

    Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag

    Über einen Prozesskostenhilfeantrag ist deshalb zu entscheiden, sobald der Antrag vollständig vorliegt und der Gegner dazu gehört wurde (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]).

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ist daher nicht der Erkenntnisstand der (verspäteten) gerichtlichen Entscheidung, sondern derjenige, der bei Eintritt der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags gegeben war, zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]; OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622 f.]).

    aa) Hinreichende Erfolgsaussicht über die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne von § 114 ZPO besteht stets dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend oder zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322; OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]).

    Letzteres ist vor allem dann anzunehmen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.12.1993 - 2 BvR 1584/92, Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; BayVGH, Beschluss vom 6.8.1996 - 7 C 96/1262 -, NVwZ-RR 1997, 501 [502]).

    Hat das Verwaltungsgericht - wie hier - verspätet über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entschieden, so ist deren Gewährung rückwirkend auf den Zeitpunkt der vollständigen Antragstellung möglich und geboten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621 [622]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.1990 - 2 E 12010/90 -, DVBl 1991, 1322 [1323]).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17

    Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines

    Anhaltspunkte, die ausnahmsweise eine kostenmäßig unbeschränkte Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 1.12.2008 - 4 So 75/08 -, NJW 2009, 1433 f. (besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beteiligten und dem auswärtigen Rechtsanwalt); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621, 623 (Erfordernis einer besonders qualifizierten rechtlichen Beratung, die nicht ein im Gerichtsbezirk ansässiger, sondern nur ein auswärtiger Rechtsanwalt gewährleisten kann); Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 166 Rn. 141 m.w.N.), sind nicht gegeben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2005 - 1 O 390/04

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Entscheidungsreife;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; Beschl. des Senats v. 04.02.2005 - 1 O 388/04 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

    Trägt ein Gericht, das über einen Prozesskostenhilfeantrag zu entscheiden hat, dem prozesskostenhilferechtlichen Beschleunigungsgebot - aus welchen Gründen auch immer - nicht hinreichend Rechnung, so ist deshalb zwar abweichend von diesem Grundsatz auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidungs- oder Bewilligungsreife abzustellen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 19.01.2005 - 3 O 219/04 - und Beschl. des Senats v. 04.02.2005 - 1 O 388/04 - VGH Mannheim, Beschl. v. 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385; OVG Hamburg, Beschl. v. 06.08.2003 - 4 So 3/02 -, NordÖR 2004, 201 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 13 ME 331/19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Asylantrag; Asylerstantrag;

    Anhaltspunkte, die ausnahmsweise eine kostenmäßig unbeschränkte Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 1.12.2008 - 4 So 75/08 -, NJW 2009, 1433 f. - juris Rn. 6 (besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beteiligten und dem auswärtigen Rechtsanwalt); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621, 623 - juris Rn. 16 (Erfordernis einer besonders qualifizierten rechtlichen Beratung, die nicht ein im Gerichtsbezirk ansässiger, sondern nur ein auswärtiger Rechtsanwalt gewährleisten kann); Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rn. 141 m.w.N.), sind nicht gegeben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11

    Sozialhilfe

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Prozesskostenhilfe Begehrenden auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (VGH BW NVwZ 98, 1098; OVG RP NVwZ 91, 595; OVG MV NVwZ-RR 96, 621; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 73a Rn. 7a).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Anhaltspunkte, die ausnahmsweise eine kostenmäßig unbeschränkte Beiordnung des auswärtigen Rechtsanwalts rechtfertigen könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 1.12.2008 - 4 So 75/08 -, NJW 2009, 1433 f. - juris Rn. 6 (besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Beteiligten und dem auswärtigen Rechtsanwalt); OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 7.11.1995 - 3 O 5/95 -, NVwZ-RR 1996, 621, 623 - juris Rn. 16 (Erfordernis einer besonders qualifizierten rechtlichen Beratung, die nicht ein im Gerichtsbezirk ansässiger, sondern nur ein auswärtiger Rechtsanwalt gewährleisten kann); Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 166 Rn. 141 m.w.N.), sind nicht gegeben.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2014 - 1 M 78/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach festgestelltem Amfetaminkonsum

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO besteht dann, wenn das Gericht den Standpunkt des Antragstellers aufgrund dessen eigener Sachdarstellung und der von ihm gegebenenfalls eingereichten Unterlagen für zutreffend und zumindest vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114; Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 386/04 -, juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 07.11.1995 - 3 O 5/95 -, DVBl. 1996, 114, 115; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.7.2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, 34).

  • OVG Sachsen, 24.11.2010 - 5 D 162/10

    Prozesskostenhilfe, Versterben, nachträgliche Bewilligung

  • BVerfG, 16.01.2001 - 2 BvR 902/00

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Beigeladene im

  • OVG Hamburg, 01.12.2008 - 4 So 75/08

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Brandenburg, 02.11.2006 - 12 W 30/06

    Prozesskostenhilfe: Anspruch auf Schadensersatz wegen Fahrradunfall; Möglichkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2019 - 4 O 238/19

    Prozesskostenhilfe: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung hinreichender

  • OVG Sachsen, 18.01.2001 - 5 BS 272/00
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 13 PA 101/18

    Anzeigepflicht; Aufenthalt; Aufhebung; außerhalb der Unterkunft;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2013 - L 20 SO 358/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - L 20 AY 139/12
  • OLG Brandenburg, 24.08.2009 - 12 W 30/09

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Klage auf Übernahme von

  • LSG Bayern, 30.09.2008 - L 8 B 364/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - L 20 AY 36/15

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für ein angekündigtes Eilverfahren im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - L 20 AY 37/15

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - 2 O 9/12

    Prozesskostenhilfe nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2007 - L 17 B 18/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei hinreichender Aussicht auf Erfolg

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2007 - 1 O 63/07

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unvollständiger Erklärung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 20 AY 29/12

    Sozialhilfe

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2008 - 1 O 51/08

    Auswahlverfahren der Hochschulen: Hinweispflicht gemäß § 25 Satz 1 VwVfG M-V

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.10.2011 - 6 Ta 90/11

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Beurteilungszeitpunkt, Zurückverweisung an

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2019 - 13 PA 231/19

    Beschäftigungserlaubnis; Ermessen; PKH-Beschwerde; Rücknahme; Widerruf

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.10.2010 - 2 Ta 134/10

    Prozesskostenhilfe - keine Unterbrechung des Prozesskostenprüfungsverfahrens bei

  • OVG Sachsen, 08.01.2001 - 5 BS 312/00
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 O 289/15

    Verkehrsrecht-Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1998 - 13 O 2482/98

    PKH-Verfahren; Erfolgsaussicht

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.10.2011 - 6 Ta 90/11

    Pflichtwidrige Verzögerung der Prozesskostenhilfebewilligung durch Beweisaufnahme

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 2 Ta 150/10

    Prozesskostenhilfe - Bewilligungsreife - Hinweispflicht des Gerichts bei

  • VGH Hessen, 29.07.2008 - 9 D 961/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2000 - 19 E 87/00
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1997 - 2 S 116/97

    Beurteilungszeitpunkt für Erfolgsaussichten in der Hauptsache im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2014 - 1 O 50/14

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Fachrichtungswechsel bei

  • OLG Dresden, 25.06.1997 - 10 WF 93/97

    Prüfung der Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren

  • LG Kaiserslautern, 08.09.2005 - 3 O 577/05

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Leistung aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95   

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https://dejure.org/1995,7440
VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95 (https://dejure.org/1995,7440)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95 (https://dejure.org/1995,7440)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. August 1995 - 10 UZ 2185/95 (https://dejure.org/1995,7440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 55 VwGO, § 101 Abs 1 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO
    Asylverfahren: Berufungszulassung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Eröffnung der mündlichen Verhandlung entgegen zugesichertem späteren Beginn - reduzierte Anforderung an die Darlegung des ohne Verfahrensfehler hypothetisch erfolgten Sachvortrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 98
  • NVwZ 1996, 817 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UZ 152/94
    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95
    Dementsprechend hat der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 28.03.1994 - 12 UZ 152/94 -) in einem Fall der Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG i.V.m. § 138 Nr. 5 VwGO) dem Antrag auf Zulassung der Berufung stattgegeben, ohne zu prüfen, ob substantiierte Ausführungen dazu vorliegen, was im Falle der Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre.
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus VGH Hessen, 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95
    Ein solches Verfahren verletzt in so eklatanter Weise den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und den damit zusammenhängenden Grundsatz der Mündlichkeit der Verhandlung (§ 101 Abs. 1 VwGO) sowie den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens (§ 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG), daß die Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs in diesem Fall nicht etwa deshalb erfolglos bleiben darf, weil, und das ist "grundsätzlich" dazu erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.1983 - 9 C 853.80 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 26), keine substantiierten Ausführungen dazu gemacht worden sind, was im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre.
  • VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer

    Aus den vorgenannten Erwägungen bedarf es in einem derartigen Fall zur schlüssigen Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs keiner Ausführungen dazu, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre (vgl. dazu ausführlich: Hess. VGH, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96.A -, a.a.O.; 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96.A -, AuAS 1997, 140; 03.08.1995 - 10 UZ 2185/95 -, AuAS 1996, 22).
  • VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96

    Persönliches Erscheinen eines Beteiligten: Mitteilung der Ladung zum Termin an

    Hatte der Beteiligte dagegen - wie im vorliegenden Fall der Kläger - überhaupt keine Gelegenheit, sich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern, bedarf es zur schlüssigen Darlegung des von ihm geltend gemachten Gehörsverstoßes keiner Ausführungen dazu, was von ihm im Termin zur mündlichen Verhandlung zur Begründung des geltend gemachten Anspruches bzw. zur Bestätigung des eingenommenen Rechtsstandpunktes vorgetragen worden wäre (Hess. VGH, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 5. März 1991 - 18 A 120/91.A - Hamburgisches OVG, Beschluß vom 24. Oktober 1991 - Bs VII 102/91 -).
  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Der Senat hat in dieser Entscheidung ferner geprüft, ob der die Zulassung der Berufung erstrebende Beteiligte hinreichende Ausführungen dazu gemacht hat, ob das angefochtene Urteil auf der gerügten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhe, wobei er diese Voraussetzung in jenem Fall als erfüllt ansah, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Entscheidung des Gerichts erster Instanz anders ausgefallen wäre, wenn es dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet hätte (vgl. zu dieser Kausalitätsprüfung im Hinblick auf § 93 BVerfGG: BVerfGE 28, 17 (20), BVerfGE 82, 236 (257); grundsätzlich a. A. der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, ESVGH 43, 173 = ZAR 94, 88 = EZAR 633 Nr. 22, anders allerdings wohl Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 - differenzierend zum Falle einer besonders "eklatanten" Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 der Verhandlung sowie der Öffentlichkeit des Verfahrens der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 -).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 06.01.1995 - 7 Ta 212/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6407
LAG Düsseldorf, 06.01.1995 - 7 Ta 212/94 (https://dejure.org/1995,6407)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.1995 - 7 Ta 212/94 (https://dejure.org/1995,6407)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 1995 - 7 Ta 212/94 (https://dejure.org/1995,6407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 51 Abs. 1; ZPO § 141 Abs. 3
    Ordnungsgeld gegen persönlich geladene Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Persönliches Erscheinen ; Partei; Juristische Person ; Gesetzliche Vertretung ; Gerichtliche Anordnung ; Verfügung; Zuständigkeit der Gerichtsangestellten; Verhängung eines Ordnungsgeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 98
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - 11 Ta 184/09

    Persönliches Erscheinen einer juristischen Person - Ordnungsgeld gegen Partei -

    Dabei muss die zum Erscheinen verpflichtete Person, also das jeweilige Mitglied des Vertretungsorgans, durch den Richter namentlich benannt werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.02.2007, 7 Ta 236/06; LAG Hamm, Beschluss vom 25.01.1999, 1 Ta 727/98; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.1995, 7 Ta 212/94; Schwab/ Weth/ Berscheid/ Korinth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 51, Rn. 5; Dörner/ Luczak/ Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 8. Aufl. 2009, Kap. 14, Rn. 289; Vonderau, NZA 1991, 337; Germelmann/ Matthes/ Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. 2008, § 51, Rn. 12; GK-ArbGG/ Schütz, Stand Juli 2009, § 51, Rn. 19; ErfK/ Koch, 9. Aufl. 2009, § 51 ArbGG, Rn. 2).
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